Schlagwörter
Änderung, Kurabgabesatzung, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Stadtvertretung, Wesenberg

Als Letzter im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte hat die Stadt Wesenberg mehrheitlich die Änderung der Kurabgabesatzung beschlossen. Neben Änderungen auf Grund aktueller Rechtsprechung zu Kurabgabesatzungen sind folgende Änderungen wesentlich, wie mir Bürgermeister Steffen Rißmann mitteilt:
- die Erhöhung der Kurabgabe auf 1,50 € je Person und Aufenthaltstag (Jahreskurabgabe 42,00 € je Person)
- Änderungen bei der Befreiung und Ermäßigung von Kindern
- Änderungen allgemeiner Art im Bereich der Befreiungen und Ermäßigungen
- die Pflicht zur Nutzung des AVS-Systems für Quartiergeber mit mehr als 10 Schlafgelegenheiten
Die neue Satzung wurde auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte veröffentlicht und ist damit wirksam. Gern kann die Satzung auf https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/ortsrecht-und-satzungen/satzungen-wesenberg einsehen werden.
Ab sofort kann man die Druckvorlagen und manuellen Meldescheine für das Jahr 2025 in den Touristinformationen Wesenberg und Mirow zu den Öffnungszeiten in Empfang nehmen.