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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hebt ab sofort die Aufstallungspflicht für Geflügel in größeren Betrieben mit mehr als 1000 Tieren auf. Nach der aktuellen Risikobewertung sind die Gründe für die Aufstallung des Geflügels im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entfallen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist heute auf der Internetseite bekannt gemacht worden.

Diese Maßnahme wurde zum Schutz des Hausgeflügels vor der Geflügelpest getroffen, wegen der besonderen Gefahr in Regionen mit großer Geflügeldichte und wegen der mit einem Seuchenausbruch verbundenen hohen wirtschaftlichen Schäden.

Auf Antrag kann, bei Vorliegen triftiger tierseuchenrechtlicher Gründe, das Aufstallungsgebot für einzelne Geflügelbestände bis zum 03.04.2022 verlängert werden. Der Antrag ist an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes zu richten.