Schlagwörter
Backhaus, Buckelwal, Lebendbergung, Mecklenburg-Vorpommern, Poel, Unternehmen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhebt keine Einwände gegen einen Versuch der Lebendbergung des vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals. Grundlage ist, dass heute Vormittag ein von zwei privaten Unternehmern Konzept vorgelegt wurde, das umgehend fachlich und rechtlich geprüft wurde. Vorgesehen ist, den Wal vorsichtig vorn an den Flippern freizuspülen und mithilfe pneumatischer Hebekissen anzuheben. Durch eine gleichmäßige Lastenverteilung sowie die Unterführung einer Plane unter den Körper soll die Belastung für das Tier minimiert werden. Für den Transport in die Nordsee ist der Einsatz eines Pontonsystems vorgesehen. Die Maßnahme wird durchgehend veterinärmedizinisch begleitet.
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