Ab dem 13. Januar erhalten rund 15.000 Grundsteuerpflichtige in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ihre neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Diese Bescheide basieren erstmals auf den Regelungen der bundesweiten Grundsteuerreform. Bei der Erstellung der Bescheide ist jedoch ein technischer Fehler aufgetreten: In Einzelfällen wurden Bescheide doppelt gedruckt und versandt.
Das Neustrelitzer Amt für Finanzen und Liegenschaften informiert: Alle bisher erlassenen Dauerbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Mit Erlass des neuen Grundsteuergesetzes findet für Grundstücke das neue Grundsteuerrecht ab dem 1. Januar 2025 Anwendung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich entschieden, bei der Grundsteuerreform das sogenannte Bundesmodell anzuwenden.
Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wurde bzw. wird von dem Finanzamt Waren nach dem Bewertungsgesetz vorgenommen. Die Grundstückseigentümer erhielten oder erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. In die Besteuerung fließen die Grundstücksfläche und z. B. der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau (Nettokaltmiete), die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese neuen Bewertungen des Finanzamtes und die damit erstellten neuen Grundsteuermessbescheide bilden für die Residenzstadt Neustrelitz die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025.