Schlagwörter
Kurabgabe, Mecklenburg-Strelitz, Neustrelitz, Stadtvertretung

Die Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz hat auf ihrer gestrigen Sitzung die 2. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung beschlossen. Damit werden die Beiträge für Gäste in Neustrelitz angepasst. Ziel ist es, die touristische Infrastruktur weiterhin zu sichern und gleichzeitig neue Angebote, insbesondere im Bereich der Mobilität, umzusetzen.
Die neuen Abgabesätze für Übernachtungsgäste gelten grundsätzlich ab dem 1. April 2026, wobei für die Einführungsphase bis zum 30. Juni 2026 reduzierte Übergangssätze vorgesehen sind.
Übernachtungsgäste:
- Hauptsaison (1. April – 31. Oktober): 2,00 Euro pro Person und Tag
- Nebensaison (1. November – 31. März): 1,50 Euro pro Person und Tag
Während der Übergangsregelung vom 1. April bis 30. Juni 2026 beträgt die
Kurabgabe in der Hauptsaison zunächst 1,50 Euro pro Tag.
Tagesgäste (ohne Übernachtung): - Hauptsaison: 1,85 Euro pro Person und Tag
- Nebensaison: 1,50 Euro pro Person und Tag
Während der Übergangsregelung vom 1. April bis 30. Juni 2026 beträgt die Abgabe in der Hauptsaison 1,35 Euro pro Tag.
Die Jahreskurabgabe wurde auf 55,50 Euro pro Person festgesetzt.
Mobilitätsangebot erstmals in der Kurabgabe enthalten
Ein Bestandteil der Kurabgabe in der Hauptsaison ist künftig ein Mobilitätsbeitrag in Höhe von 0,15 Euro pro Tag für Übernachtungsgäste. Damit wird ein neues touristisches Mobilitätsangebot finanziert. So können Übernachtungsgäste ab dem 1. April 2026 während der Hauptsaison mit ihrer Kurkarte kostenfrei die Kleinseenbahn zwischen Neustrelitz und Mirow nutzen. Dieses Angebot ist ein weiterer Schritt hin zu einem vernetzten Mobilitätsangebot in der Mecklenburgischen Seenplatte.
Auch nach der aktuellen Anpassung deckt die Kurabgabe nur einen Teil der touristischen Ausgaben der Residenzstadt Neustrelitz ab. Viele Angebote – darunter Parkanlagen, kulturelle Einrichtungen, touristische Infrastruktur oder öffentliche Einrichtungen – werden weiterhin überwiegend aus dem städtischen Haushalt finanziert. Die Kurabgabe stellt damit weiterhin einen moderaten Beitrag der Gäste zu den Leistungen dar, die sie während ihres Aufenthalts in der Residenzstadt nutzen.
Grundlage ist Anerkennung als Erholungsort
Die Kurabgabe wurde in Neustrelitz zum 1. Mai 2024 eingeführt. Grundlage hierfür ist die Anerkennung der Residenzstadt als staatlich anerkannter Erholungsort durch das Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022. Seitdem leisten Gäste einen Beitrag zur Finanzierung touristischer Angebote, von denen sie während ihres Aufenthalts profitieren. Die Einnahmen werden zweckgebunden eingesetzt, beispielsweise für
- Pflege und Entwicklung öffentlicher Erholungsanlagen
- touristische Veranstaltungen
- kulturelle Angebote
- Infrastruktur und Service für Gäste
Mit Zahlung der Kurabgabe erhalten die Gäste der Residenzstadt eine Gästekarte, die verschiede Rabatte und kostenfreie Leistungen beinhaltet, u.a.: - Eintritt in das Museum des Kulturquartiers (kostenlos)
- Stadtführungen an jedem Samstag, Montag & Mittwoch von Mai September um 10:30 Uhr (kostenlos)
- Stadtführungen an jedem Montag & Mittwoch im April und Oktober um 10:30 Uhr (kostenlos)
- 0,50 Euro Rabatt auf den Eintrittspreis im Tiergarten (nicht gültig auf bereits rabattierte Eintrittspreise)
- 1,00 Euro Rabatt auf den Eintrittspreis im Leea (nicht gültig auf bereits rabattierte Eintrittspreise)
- Puppenspielwochen (kostenlos)
- Zugang zum digitalen Reiseführer
Hallo und einen guten Tag aus dem Harzkreis,
bin seit über zwei Jahrzehnten Dauercamper, habe die Kurabgabe zur Kenntnis genommen und muss dazu bemerken, es wäre angebracht, für Kinder und Rentner sowie Behinderte eine geringere Beitragshöhe festzusetzen, was in einigen Gebieten Deutschlands schon Jahre praktiziert wird.
Ein Hinweis für noch zu treffende Entscheidungen.
Mit freundlichen Gruß
Frank-Uwe Holland