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Stadtpräsident Max Odebrecht

Der Neustrelitzer Stadtpräsident Max Odebrecht hat sich in Sachen Schnee und Eisglätte auf Gehwegen in der Stadt und den Ortsteilen mit Datum vom 2. Februar schriftlich an Bürgermeister Andreas Grund gewandt. „In vielen Bereichen ist trotz bestehender Satzung keine ausreichende Glättebeseitigung erfolgt. Hierauf bin ich in den vergangenen Tagen wiederholt von Bürgerinnen und Bürgern sowohl persönlich im Stadtgebiet als auch über soziale Medien angesprochen worden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine kurze Darstellung, welche Maßnahmen die Stadt ergreift, um die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung sicherzustellen, wie Kontrollen erfolgen und ob ordnungsrechtliche Schritte bei Verstößen eingeleitet wurden.“ Ausdrücklich wolle er den Mitarbeitenden des Regiehofs danken „für die Schichten, die sie aktuell schieben“, so Odebrecht in seinem Schreiben.

Unter Berufung auf das Amt für Ordnung und Sicherheit (AOS) antwortete der Bürgermeister am heutigen Tag unter anderem: Nach der Straßenreinigungssatzung sei die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen u.a. an den Eigentümer oder Wohnberechtigten der anliegenden Grundstücke übertragen. Gehwege seien auf einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich zu befreien, nach 20 Uhr gefallener Schnee bis 7.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden seien, gelte als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Gehwege seien auch solche, die zugleich als Radweg ausgewiesen sind.

Aktuelle Situation Gehwege

„Durchschnittlich erreichen den Innendienst des AOS pro Tag ein bis zwei Beschwerden von Bürgern, denen nachgegangen wird. Die Politessen (momentan nur 2 Vollzeitäquivalente) kontrollieren auf den täglichen Streifen die Gehwege, vorwiegend die stark frequentierten, wie Markt, Strelitzer Straße oder Zierker Straße und werfen entweder grüne Briefe in den Hausbriefkasten, mit denen die Anlieger höflich aufgefordert werden, zu handeln oder sie machen Meldung an den Innendienst, um von hier möglicherweise auch Verwarngelder zu erheben. Das Handeln ist nicht immer einfach, denn vielfach kann nicht einfach ein Brief in den Briefkasten geworfen werden, weil der Bewohner des Hauses nicht immer auch der Verkehrssicherungspflichtige ist. Das heißt, der Eigentümer muss erst ermittelt werden. Wer selbst in der Pflicht ist, weiß jedoch auch zu berichten, dass der Winterdienst momentan wegen der Hartnäckigkeit der Eisdecke schwer zu bewältigen geht. Sich mit Schuhwerk und Kleidung den Witterungsbedürfnisse anpassen, ist ein ebenso allgemeines Gebot“, so Andreas Grund.

Herausforderung für den Regiehof

160 km Straßen, 31 km Geh- und Radwege und 3.500 m² Bushaltestellen und Treppen seien kommunal zu beräumen, so dass die Mitarbeiter des städtischen Regiehofes ständig im Einsatz sein dürften, betonte der Bürgermeister. „Die Straßen in der Reinigungsklasse 1 und 2 hätten Vorrang gegenüber der Klasse 3, weil hier mehr Fuß- und Straßenverkehr abgewickelt wird, den es zu ermöglichen gilt. Die Straßen in der Reinigungsklasse 3 werden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Verkehrsabwicklung nur bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch den Regiehof geräumt. Es gilt Prioritäten zu setzen. Das Funktionieren der öffentlichen Infrastruktur hängt von der Freihaltung des Hauptwegenetzes ab. Straßen mit nebenrangiger Bedeutung für die Infrastruktur können u.U. gar nicht erreicht werden.“

Er selbst habe den Eindruck, schätzte Grund abschließend ein, dass sich die Bevölkerung und auch die Fahrzeugführer ganz gut auf die schwierigen Bedingungen eingestellt haben. Aufgrund der aktuellsten Warnmeldungen sei davon auszugehen, dass sich die Situation heute bzw. in den nächsten Tagen noch einmal verschlechtern werde (Eisregen). Ein Problem sei dabei, dass der Vorrat an Streusalz derzeit aufgebraucht ist und nur noch Sand gestreut wird.