Schlagwörter

, , , , ,

Potest in Alt Tellin. Foto: BUND

Der BUND für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) Neubrandenburg lädt zum Filmabend über die umstrittene Ferkelaufzuchtanlage Alt Tellin ein. Die Veranstaltung findet am 24. April um 17 Uhr im BUND-Büro (Friedländer Str. 12) statt. „Anlässlich des vierten Jahrestages der Brandkatastrophe vom 30. März 2021 möchten wir mit zwei Kurzfilmen von insgesamt ca. 75 Minuten an die langjährige Historie des Protestes und die Brandkatastrophe erinnern“, heißt es in der Anküdigung. Als Fachreferentin wird Corinna Cwielag (Landesgeschäftsführerin des BUND MV) anwesend sein.

Im Anschluss an die beiden Filme wird sich in einer Diskussionsrunde über das Thema ausgetauscht. Der Filabend ist kostenlos. Es wird um Anmeldung unter der 0395 – 5666 512 oder per Mail (info@bund-neubrandenburg.de) gebeten. Unterstützt wird die Veranstaltung im Rahmen des Projektes „Stadtnatur statt Asphalt – Bürger*innen für Biodiversität“ mit Geldern von „BINGO! Die Umweltlotterie“ und der Postcode Lotterie.

Hintergrund

Am 30. März 2021 brannte die Megastallanlage Alt Tellin ab. Über 60.000 Tiere verbrannten bzw. erstickten am Rauch. Der Brand dehnte sich durch fehlende Brandmauern sehr schnell aus. Die Behörden hatten großzügige Abweichungen von den Vorschriften der Landesbauordnung zugelassen und die Brandabschnitte 13 Mal so groß genehmigt, wie es bis dahin zulässig war. Damit war es für die Feuerwehren unmöglich, das Feuer wenigstens auf einzelne Abschnitte zu begrenzen und die Tiere zu retten. Die Brandreste der Anlage wurden innerhalb eines Jahres komplett beräumt.

Am 30. März 2024 wäre die Genehmigung der Megastallanlage erloschen. Wird eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben, erlischt gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung. Die Schweinezucht Alt Tellin GmbH hat am 20. November 2023 vorsorglich die Verlängerung des Genehmigungszeitraumes nach § 18 Absatz 3 BImSchG beantragt. Dieser Antrag ist bislang nicht beschieden. Bei der Verlängerung der Genehmigungsfrist würde aufgrund geltender Rechtsprechung ein Weiterbetrieb ohne erneute Prüfung des Tierschutzes und der Gewährleistung einer Rettungsmöglichkeit der Tiere im Brandfall möglich sein.