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Bei einer versprochenen Rendite von bis zu 100 Prozent wurde nun auch ein 41-jähriger Mann aus Waren schwach und investierte einen unteren fünfstelligen Geldbetrag in die Cannabis-Crowdinvesting-Plattform „juicyfields.io“. Das Unternehmen machte sich den Hype wegen der anstehenden Legalisierung von medizinischem Cannabis zunutze und bot seit 2020 in Deutschland das sogenannte „E-Growing“ an. Den privaten Investoren, die sich angeblich über virtuelle Gewächshäuser an Anbau, Ernte und Verkauf von medizinischen Cannabis-Pflanzen beteiligen konnten, wurden exorbitant hohe Renditen in Aussicht gestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat bereits gegen zwölf mutmaßlich Verantwortliche der Internetplattform „juicyfields.io“ Ermittlungen aufgenommen und am 16. August deren Wohnungen und Geschäftsräume von fünf Firmen an zwei Standorten durch das Landeskriminalamt Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin durchsucht. Zahlreiche Unterlagen konnten sichergestellt werden. Durch die Ermittlungen soll nun geklärt werden, ob die erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob möglicherweise Anlegerinnen und Anleger im Rahmen eines sogenannten „Schneeballsystems“ betrogen wurden – Altforderungen wären dann direkt aus neu eingenommenem Geld beglichen worden, ohne dass es zu der tatsächlich bezweckten Geldanlage gekommen wäre.

Bundesanstalt an Durchsuchung beteiligt

An der Durchsuchung war neben dem Landeskriminalamt Berlin auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt, die bereits am 3. Juni öffentliche Angebote von Vermögensanlagen in Form von Investitionen in Cannabispflanzen untersagte, beteiligt.

Bereits ab März 2022 hatte die BaFin vor dem Angebot der Juicy Holdings B.V. gewarnt und selbst wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz gegen die Juicy Holdings B.V. ermittelt. Am 3. Juni 2022 untersagte die BaFin, wie bereits erwähnt, die öffentlichen Angebote von „juicyfields.io“ in Deutschland, weil kein Verkaufsprospekt vorlag. Am 20. Juli 2022 veröffentlichte die BaFin weitere Warnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Juicy Holdings B.V.

Diese Warnungen kamen leider für viele Kleinanleger zu spät – auch für den 41-jährigen Warener. Dieser konnte sich nicht mehr auf der Online-Plattform einloggen, erhielt keine Informationen, geschweige denn eine Auszahlung seiner Investition.