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Mit dem Corona-Virus infizierte Personen müssen ab dem 1. April vom Gesundheitsamt der Mecklenburgische Seenplatte keine gesonderten Isolationsbescheide mehr anfordern. Stattdessen können sich Betroffene nach Ablauf der Isolation mit dem positiven PCR-Laborbefund den Genesenen-Nachweis (z.B. in einer Apotheke) ausstellen lassen. Dieser gilt dann auch als Isolationsbescheid für die Vorlage beim Arbeitgeber. Diese Vereinfachung der Abläufe wird in ganz Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Die Laborbefunde können Betroffene direkt bei den Laboren abfordern, die für diesen Zweck in der Regel ein Online-Angebot haben und den Befund digital verschicken. Der Befund kann dann ausgedruckt oder bei Bedarf per Handy vorgezeigt werden.

Die Laborbefunde enthalten einen zusätzlichen Informationstext, der Verhaltenshinweise bei der Corona-Infektion, insbesondere die Notwendigkeit einer häuslichen Absonderung nach § 5 der Corona LVO, beinhaltet.

Bürger, die sich nach sieben Tagen vorzeitig freitesten, werden gebeten, sich weiterhin mit dem negativen POC- bzw. PCR-Test an freitestung@lk-seenplatte.de zu wenden. Auch ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Kontaktpersonen, die eine Quarantänebescheinigung benötigen, können sich beim Gesundheitsamt melden.

Für weitere Fragen steht die Corona-Hotline unter 0395 57087 7777 oder coronahotline@lk-seenplatte weiterhin zur Verfügung.