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Landkreis, Mecklenburgische Seenplatte, Statistk, Verwaltung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die Allgemeinverfügung vom 10. Januar 2021 (Strelitzius berichtete) verlängert. Das heißt, alle bisherigen Regeln für ein Corona-Hochrisikogebiet bleiben bis zum 14. Februar 2021 bestehen, auch wenn sich die Inzidenz in den letzten Tagen insgesamt nach unten bewegt hat.
Die heute auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemachte 36. Allgemeinverfügung ist vor allem im Zusammenhang mit der neugefassten Corona-Ampel des Landes Mecklenburg-Vorpommern notwendig geworden. Diese neue Ampel stellt nunmehr auf einen Inzidenzwert von 150 ab. Diese Inzidenz muss 14 Tage ununterbrochen unterschritten werden, bevor die geltenden strengen Regeln widerrufen werden können. Weil eine dauerhafte Unterschreitung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bisher jedoch noch nicht zu verzeichnen ist und auch bis zum 31. Januar 2021 nicht erreicht werden kann, musste die Gültigkeit der bisherigen Allgemeinverfügung verlängert werden. Der Termin 14. Februar ist identisch mit der Gültigkeit der Corona-Landesverordnung.
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