Schlagwörter
Alpakarunde, Friedhofsgebühren, Knotenpunktsystem, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Parkgebühren, Stadtvertretung, Wehrführer, Wesenberg, Zweitwohnungssteuer

Silvio Browarzik ist nun auch offiziell neuer Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wesenberg. Auf der jüngsten Stadtvertretersitzung wurde die vorangegangene Wahl des Unternehmers durch die Abgeordneten bestätigt und er selbst zum Ehrenbeamten ernannt sowie zum Brandmeister befördert.
Die Stadtvertretung der Stadt Wesenberg hat einstimmig die neue Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Wesenberg beschlossen. Die Überarbeitung der Satzung war einerseits auf Grund von ergangenen Urteilen des Verwaltungsgerichtes Greifswald erforderlich geworden. In der Folge wird u. a. die partielle Nutzungsmöglichkeit während eines Jahres konkretisiert. Andererseits dient es der Harmonisierung der Zweitwohnungssteuererhebung im Amtsbereichs der Mecklenburgischen Kleinseenplatte. Nunmehr wird die Lage des Steuerobjektes bei Erhebung berücksichtigt.
1.
Die Lagedifferenzierung erfolgt entsprechend der nachfolgenden Zonen, unterschieden nach dem Ortsteil Wesenberg und den weiteren Ortsteilen Ahrensberg, Below, Hartenland, Klein Quassow, Pelzkuhl, Strasen und Zirtow.
2.
Zone 1: Lage abseits einer Wasserlage
Zone 2: wassernahe Lage mit einer Entfernung zum Wasser <= 300 m Luftlinie
Zone 3: direkte Wasserlage bzw. Lage am Wasser (getrennt durch Uferstreifen)
Die Betroffenen werden vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte angeschrieben und neu veranlagt.
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesenberg
Der neuen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wesenberg wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt und die dazugehörige Kalkulation gebilligt.
Die Bewirtschaftung des Friedhofs muss regelmäßig, alle drei bis fünf Jahre auf seine Kostendeckung überprüft werden. In den letzten Jahren kam es weiterhin zur Verschiebungen zwischen den Bestattungsarten. Aber auch die in den letzten beiden Jahren erheblich angestiegenen Kosten (um 50 %) der Bewirtschaftung durch Fremdleistungen schlagen zu Buche. In der Zukunft wird es zu prüfen sein, inwieweit einzelne Leistungen in eigener Regie übernommen werden, um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. Nach wirksamer Bekanntgabe der Friedhofsgebührensatzung werden die neuen Gebühren (siehe Anlage) dann in Zukunft festgesetzt.
Parkgebührenordnung der Stadt Wesenberg
Die bisher geltenden Parkgebühren bestehen seit nunmehr über 10 Jahren. Aufgrund der kontinuierlich auch hier ansteigenden Unterhaltungskosten der Parkscheinautomaten und der Tatsache, dass die Stadt Wesenberg seit dem 01.01.2025 gemäß § 2b UStG umsatzsteuerpflichtig ist, ist eine Erhöhung der Parkgebühren unumgänglich. Die Gebührenpflicht besteht an jedem Tag des Jahres, auch an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Gebühren betragen neu 0,80 € je angefangene Stunde oder 8,00 € für ein Tagesticket. Die Höchstparkdauer beträgt 10 Stunden. Die Änderung der Parkgebühren wurde einstimmig beschlossen.
Im Anschluss erfolgten zwei Abstimmungen zu Durchführungsbeschlüssen, die der Verbesserung des touristischen Angebots dienen.
Errichtung eines Knotenpunktsystems im Bereich Wesenberg
Das Knotenpunktsystem beschreibt ein Netz aus vorgeschlagenen Fahrradrouten, welches über die verschiedenen, vorhandenen Wegeformate gelegt wird, um gezielte Routenempfehlungen für Radtouren zu geben. Der Radfahrer kann anhand des Systems eine individuelle Planung vornehmen und ohne großen Navigationsaufwand seine Tour verfolgen, da an Kreuzungen sogenannte Knotenpunkte eingerichtet werden. Diese sind mit einer entsprechenden Ziffer gekennzeichnet, sodass eine Routenführung von Ziffer zu Ziffer möglich ist. (Radeln nach Zahlen)
Errichtung einer „Beschilderung des Wanderweges Alpakarunde“
Die „Alpakrunde“ ist ein beliebter Rundwanderweg zwischen Strasen, Hartenland und der Chaussee nach Priepert, welcher international durch die Touristinformationen der Region und über das Portal outdooractive.com vermarktet wird. Der Weg ist bereits seit 2023 mit einer Wegweiserbeschilderung versehen und wird aktiv genutzt. Um die Ausschilderung zu komplettieren, soll an einem Standort in Strasen eine Wanderwege-Eingangsbeschilderung erfolgen, auf der die Route auf einer Karte dargestellt wird, und die Routenführung sowie die Verhaltensweisen im Wald beschrieben sind. Außerdem sollen unterwegs eine Ausschilderung der botanischen Besonderheiten (verschiedene Baumarten), sowie der dort zu sehenden Tierarten (Alpakas sowie heimische Vogelwelt) erfolgen, um den Erlebniswert zu steigern. Beide Durchführungsbeschlüsse wurden ebenso einstimmig angenommen.