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Gefahrguttransporte, Mecklenburgische Seenplatte, Verkehr, Wetter

Schneefall, Glätte und Matsch führen aktuell wieder zu mehreren witterungsbedingten Unfällen im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg, also dem östlichen MV. Bisher waren die Unfälle in der Nacht und am Morgen in unserem Bereich glücklicherweise Blechschäden bzw. gab es einige Leichtverletzte.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei vorsorglich darauf hin, dass Fahrzeuge, die Gefahrgut geladen haben (zum Beispiel Benzin, Heizöl, Propangas o.ä.), bei diesen Witterungsbedingungen (Glätte, heftiges Schneetreiben) nicht weiterfahren dürfen. Die Fahrer sind gut beraten, wenn sie zum Beispiel auf dem nächstgelegenen Parkplatz stehen bleiben und Pause machen oder gar nicht erst losfahren.
Gerade eben erst haben Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow auf Streife zwischen Stavenhagen und Malchin einen Fahrer, der Propangas transportiert, die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeld geschrieben. Erst vergangene Woche ist ein Tanklaster auf der A20 bei Schneetreiben verunglückt.
In Paragraph 2 Absatz 3a der StVO steht dazu: „Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“