Schlagwörter
Beigeordneter, Ernennung, Müller, Mecklenburgische Seenplatte, Vereidigung, Verwaltung

Nach seiner Wiederwahl als Beigeordneter mit Funktion des 2. Stellvertretenden Landrates auf dem Kreistag im Juli für erneut sieben Jahre wurde Thomas Müller am 27. September vereidigt und ihm die Ernennungsurkunde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit ausgehändigt. Am 16. Oktober soll der Kreistag einen neuen 1. Stellvertreter des Landrats wählen. Bis dahin kommt Thomas Müller kommissarisch auch dieser Aufgabe weiter nach (Strelitzius berichtete).
Beigeordnete werden gemäß § 14 Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für sieben Jahre in das Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Mit Ablauf der Wahlperiode endet das Beamtenverhältnis. Der Stellvertreter vertritt den Landrat im Falle seiner Verhinderung und verfügt dabei über alle Kompetenzen. Er nimmt außerdem repräsentative Aufgaben sowie dienstlichen Termine wahr.
Thomas Müller wurde am 3. November 2015 erstmals zum Beigeordneten ernannt. Wie bisher wurden ihm das Ordnungsamt, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte des Dezernates IV übertragen.