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Am gestrigen Dienstag kontrollierten Beamte des Polizeihauptrevieres Neubrandenburg den Fahrer eines Pkw VW im Ponyweg. Der Ukrainer zeigte einen ukrainischen Führerschein vor, der aufgrund der rechtlichen Vorgaben seine Gültigkeit verloren hat.
Begründen Personen aus einem Drittstaat, also einem Nicht-EU/EWR-Land, einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, so verliert der Nicht-EU-Führerschein nach sechs Monaten seine Gültigkeit. In diesem Fall muss man den Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle umschreiben lassen.
Der genannte 46-jährige Fahrzeugführer war den Beamten bereits aus vergangenen Sachverhalten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt. Aufgrund dieser Feststellung und der bereits bekannten Verkehrsdelikte wurden das Fahrzeug sowie der ukrainische Führerschein nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Gegen den 46-Jährigen ermittelt nun das Kriminalkommissariat Neubrandenburg wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Personen, die in der Flüchtlingshilfe engagiert sind, bittet die Polizei, dies im Rahmen ihrer Tätigkeit zu thematisieren.