Schlagwörter
Amtsausschuss, Auflösung, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Touristik GmbH, Verwaltung
Der Amtsausschuss Mecklenburgische Kleinseenplatte hat auf seiner jüngsten Sitzung die Auflösung der Mecklenburgischen Kleinseenplatte Touristik GmbH zum 31.12.2023 beschlossen. Die Aufgaben und das Personal sollen zum 01.01.2024 in die Strukturen des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte überführt werden. Dem neuen Sachgebiet soll zusätzlich die Wirtschaftsförderung angegliedert werden. Der Auflösungsbeschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst.
Die Mecklenburgische Kleinseenplatte Touristik GmbH wurde am 30. Januar 2009 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte gegründet. Ansinnen der Gesellschaftsgründung war die Abkopplung der Aufwendungen für den Tourismus als freiwillige Aufgabe von den kommunalen Haushalten mit dem Ziel, durch wirtschaftliche Tätigkeiten finanzielle Vorteile zu erlangen.
Auch sollten die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges einer GmbH Vorteile gegenüber einer kommunalen Führung bringen, geht aus der Begründung zum Auflösungsbeschluss hervor.
Die Voraussetzungen seit der Gründung haben sich allerdings grundsätzlich geändert. Eine Neubetrachtung der Situation ist erforderlich. So gab es in der kommunalen Verwaltung in den letzten Jahren ein vermehrtes Handeln und Denken unter betriebswirtschaftlichen Aspekten. Dies ging unter anderem mit der Gründung der Betriebe gewerblicher Art der einzelnen Städte und Gemeinden einher. Somit ist die private Erledigung durch eine GmbH verschiedener Aufgaben nicht mehr automatisch effizienter, qualitativ besser und günstiger. Städte und Gemeinden sind künftig auch vorsteuerabzugsberechtigt. Das war zu Gründungszeiten der GmbH vorwiegend nicht der Fall, weshalb die Entscheidung damals richtig und gut war. Die GmbH kann aufgrund ihrer Gesellschafterstruktur nicht wie eine GmbH schlechthin arbeiten, sondern ist an kommunale Besonderheiten gebunden (Auflagen durch Kommunalaufsicht, was Erlösmöglichkeiten angeht; Behandlung bei der Beantragung/Abrechnung von Fördermittelgeldern wie eine Kommune).
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