Schlagwörter
Geflügelpest, Großbetriebe, Landkreis, Maßnahmen, Mecklenburgische Seenplatte

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI oder Geflügelpest) wurde vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eine Allgemeinverfügung erlassen.
Danach müssen Unternehmer mit 5.000 oder mehr Haltungsplätzen für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ihr Geflügel ab sofort bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sind.
Weiterlesen