Schlagwörter
Ausbruch, Überwachungszone, Geflügelpest, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Schutzzone, Wesenberg

In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Wesenberg wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus, Subtyp H5N1 durch virologische Untersuchung nachgewiesen. Damit wurde am 11.03.2026 der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte amtlich festgestellt. Auf Grundlage der Feststellung wurden durch den Landkreis alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften festgesetzt. Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung einer Schutzzone von drei Kilometern und einer Überwachungszone von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des LK MSE umgesetzt.
In der Schutzzone befinden sich 40 Kleinsttierhalter mit durchschnittlich 28 Stück Geflügel. Die dort gehaltenen Tiere müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden.
In der Überwachungszone befinden sich insgesamt 306 Halter, darunter sind zwei Anlagen mit ca. 24.000 Legehennen bzw. 10.000 Mastputen, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden.
Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden.
Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter „Tierseuchen“ bekannt gemacht worden. Dort finden Sie ebenfalls eine Karte, auf der Schutz- und Überwachungszone eingetragen sind. Ferner wird auf das weiterhin gültige Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis mit 5.000 und mehr Tieren hingewiesen. Dieses soll helfen, das Eintragsrisiko des Geflügelpestvirus in die Anlagen zu minimieren. Alle weiteren Biosicherheitsmaßnahmen sind dabei selbstverständlich nicht zu vernachlässigen.
Wenn man versucht, auf der Karte den Mittelpunkt der Schutzzone zu finden, dann landet man wieder bei den Putenställen an der Wustrower Chaussee. Dort war auch bei dem letzten Vogelgrippeausbruch in Wesenberg der Infektionsherd. Vor weniger Wochen traf es die Massentierhaltungen zwischen Schwarz und Buschhof. Leidtragende sind am Ende die Kleintierhalter und vor allem ihre Tiere. Das System der Massentierhaltung sollte dringend hinterfragt werden.
Wenn sich Infektionsherde immer wieder dort zeigen, wo Tiere auf engstem Raum gehalten werden, ist es nur vernünftig, die Strukturen dahinter ehrlich zu prüfen. Verantwortung heißt auch, Risiken für Umwelt, Tierwohl und kleinere Betriebe nicht länger auszublenden. Ein zukunftsfähiger Umgang mit Landwirtschaft muss Gesundheit schützen, faire Bedingungen schaffen und vorbeugen statt nur zu reagieren. Am Ende darf nicht derjenige die Folgen tragen, der selbst achtsam mit seinen Tieren umgeht. Hier sollten nicht nur immer Sperrkreise gezogen, sondern Maßnahmen geschaffen werden, die ein Ausbreitung verhindern. Vielleicht müssen Vorschriften verbessert und Art der Züchtung überdacht werden.