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Die Wesenberger Feuerwehr war in der zurückliegenden Nacht gleich zwei Mal gefordert. Das habe ich eben von René Deparade erfahren. Bereits gegen 22.45 Uhr hatte ein Nachbar in der Straße des Friedens einen aktiven Rauchwarnmelder zu hören geglaubt und den Notruf gewählt.

„Nur wenige Minuten nach dem Alarm waren wir mit unserem kompletten Löschzug, bestehend aus fünf Fahrzeugen sowie ausgerüstetem und einsatzbereitem Atemschutztrupp vor Ort“, so mein Blogpartner. „Unterstützung der Kameraden aus Wustrow, Strasen und Mirow hätte uns im Ernstfall ebenfalls zur Verfügung gestanden. Ergebnis der Lageerkundung: keine Feststellung, kein Feuer, kein Rauch, kein piepender Rauchwarnmelder. Bei dem Piepen, welches der Nachbar vernahm, handelte es sich vermutlich um eine defekte Klingelanlage, wie sich später herausstellte.“

Wenn ein Anrufer bei der Rettungsleitstelle mitteilt, dass in einer Wohnung ein Rauchwarnmelder piept, werde zu Recht grundsätzlich vom Schlimmsten ausgegangen und umgehend gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung Großalarm ausgelöst, um möglichen in Lebensgefahr befindlichen Personen schnellstmöglich die maximalen Rettungsmittel zu entsenden. Denn im Ernstfall zähle hier jede Sekunde“, erläuterte René Deparade. Eine entsprechend hohe Fehlalarmquote wegen technischer Defekte, akustischer Fehlinterpretationen oder schlichtweg versehentlicher Auslösungen sei leider quasi „normal“ und alltägliches Geschäft für alle Feuerwehren.

Gegen 1.45 Uhr in der selben Nacht mussten die Wesenberger Kameraden dann erneut ausrücken (Strelitzius berichtete).