Schlagwörter
Briefwahl, Landratswahl, Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg, OB-Wahl, Stichwahl, Wahlbehörde

Spätestens am heutigen Montag, den 19. Mai, sollten alle Wählerinnen und Wähler in Neubrandenburg, die am 11. Mai an der Briefwahl zur Landrats- und Oberbürgermeisterwahl teilgenommen haben, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen am 25. Mai zugestellt bekommen haben.
Zu den Briefwahlunterlagen gehören die Stimmzettel für die Wahl des Landrates (orange) und des Oberbürgermeisters (weiß), ein Stimmzettelumschlag (grau), der Wahlschein (gelb) und ein Wahlbriefumschlag (gelb).
Die Wahlbehörde weist nochmals darauf hin, dass
1. der Wahlschein durch die wahlberechtigte Person unterschrieben sein muss.
2. Nach Kennzeichnung der Stimmzettel müssen beide in den grauen Stimmzettelumschlag eingelegt werden.
3. Der Stimmzettelumschlag wird anschließend verschlossen und mit dem unterschriebenen Wahlschein in den gelben Wahlbriefumschlag eingelegt und ebenfalls verklebt.
4. Der gelbe Wahlbrief muss der Wahlbehörde spätestens am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus vorliegen.
Die genannten Wählerinnen und Wähler, welche die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl noch nicht erhalten haben werden gebeten, sich bei der Wahlbehörde unter Tel. Nr. 0395 555-2011 oder 0395 555-2020 bzw. per Mail an wahlen@neubrandenburg.de zu melden.
Die Ausstellung eines Wahlscheins mit den erforderlichen Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag den 23. Mai 2025, 12 Uhr, möglich.