Schlagwörter
A 20, Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg, Pasewalk, Rennen, Verkehr

Im Rahmen der Streifentätigkeit beabsichtigten Beamte des Polizeihauptreviers Neubrandenburg am heutigen Montag gegen 16 Uhr den Fahrzeugführer eines PKW Chrysler auf der Demminer Straße in Neubrandenburg einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Der Mann missachtete jegliche Anhaltesignale, flüchtete mit überhöhter Geschwindigkeit sowie verkehrswidriger Fahrweise über die L35 und L28, um sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen. In der weiteren Folge befuhr der Fahrzeugführer die Auffahrt „Neubrandenburg-Nord“ der BAB 20 und flüchtete mit teils über 220 km/h in Fahrtrichtung Berlin/Stettin.
Während der Verfolgung wurden mehrere Funkstreifenwagen des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow und des Polizeireviers Friedland angefordert. Den eingesetzten Kräften aus Neubrandenburg sowie den Beamten aus Altentreptow gelang es mit insgesamt drei Funkstreifenwagen den Sichtkontakt auf der BAB 20 aufrecht zu erhalten. Weiterhin wurden die Beamten aus Pasewalk über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Auf Höhe der Anschlussstelle „Pasewalk-Nord“ gelang es den Unterstützungskräften aus Pasewalk, den Verkehr auf der Autobahn aufzustocken. Der flüchtige Fahrzeugführer musste somit verkehrsbedingt bremsen und konnte durch die Beamten gestellt werden.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde bekannt, dass der polizeibekannte Beschuldigte nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Der 20-jährige Deutsche wurde nach Beendigung aller erforderlichen Maßnahmen entlassen. Es wurde ein Strafverfahren auf Grund der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sowie des Führens eines Kraftfahrzeugs, ohne im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, eingeleitet. Die weiterführenden Ermittlungen werden im Kriminalkommissariat Neubrandenburg geführt.
„Verbotenes Kraftfahrzeugrennen?“
Was ist mit den Streifenwagenfahrern, die dies Rennen ausgelöst und mitgemacht haben???
Ausgelöst hat das Rennen ja wohl der, der die Flucht vor der Polizei angetreten hat, anstatt der Aufforderung zum Anhalten Folge zu leisten.