Schlagwörter

, , , ,

Am gestrigen Sonnabend meldete um 5.23 Uhr ein polnischer Bürger über den Notruf der Polizei eine mögliche Unfallflucht auf dem Parkplatz einer Neubrandenburger Diskothek. Der Zeuge beschrieb das Fahrzeug und gab weiterhin an, dass eine der Kennzeichentafeln am Unfallort verloren wurde.

Umgehend wurden Beamten des PHR Neubrandenburg und des Kriminaldauerdienstes zum Einsatz gebracht. Der beschriebene Pkw konnte sechs Minuten später auf dem Friedrich-Engels-Ring, kurz vor dem Bahnhof gestoppt werden. Dabei handelte es sich um einen weißen Daimler GLC 250. Der Fahrzeugführer, welcher sich allein im Pkw befand, war ein 27jähriger Iraker. Er war im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, jedoch noch in der Probezeit. Ein Atemalkoholtest bei dem in Rostock lebenden Mann ergab einen Wert von 1,63 Promille.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der Diskobesucher auf dem Parkplatz in den Wagen gestiegen, um nach Hause zu fahren. Dabei übersah er offensichtlich eine Schutzplanke, welche den Parkplatz von der Straße abgrenzt. Das Fahrzeug fuhr frontal auf den Beginn der Planke, wobei sich diese bis in den Motorblock bohrte, so dass sogar die Motoraufhängung brach. Der Fahrzeugführer setzte jedoch kurzerhand zurück und setzte seine Fahrt unbeirrt fort. Der Schaden an der Schutzplanke wird auf ca. 200 Euro geschätzt. Die Beschädigungen an dem SUV dagegen lassen sich schwer beziffern, liegen nach Einschätzung der Beamten jedoch bei mindestens 5000 Euro.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen vor Ort stellten die Beamten fest, dass die Kennzeichentafeln an ein anderes Fahrzeug gehörten. Der Fahrer führte sogar die entsprechende Zulassungsbescheinigung mit. Das hier geführte Fahrzeug selbst ist jedoch bereits seit Anfang des Jahres abgemeldet. Der Pkw wurde durch ein Neubrandenburger Autohaus geborgen und bei dem Betrunkenen eine Blutprobenentnahme im Klinikum Neubrandenburg durchgeführt.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren u. a. wegen Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Kennzeichenmissbrauch und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.