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Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg, Oberbürgermeisterwahl

Am 11. Mai wählen die Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger den neuen Oberbürgermeister für die Vier-Tore-Stadt sowie den neuen Landrat für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Wer ist bei wahlberechtigt?
Rund 52.000 Bürgerinnen und Bürger sind am 11. Mai aufgerufen zu wählen.
Stimmberechtigt für die Wahl des Oberbürgermeisters sind alle Bewohnerinnen und Bewohner der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ab 16 Jahren mit deutscher oder der Staatsbürgerschaft eines EU-Staates, die nach dem Melderegister seit mindestens 37 Tagen vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Vier-Tore-Stadt haben.
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