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Öffnungszeitenverordnung, Gerichtsentscheid, Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsministerium
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Öffnungszeitenverordnung (Strelitzius berichtete) zur Kenntnis. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor. Erst aus ihnen wird sich ergeben, welche konkreten rechtlichen Konsequenzen sich aus der Entscheidung ergeben. Bis zur Zustellung der Urteilsbegründung wird das Ministerium die Entscheidung auswerten und über das weitere Vorgehen beraten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Für den kommenden Sonntag, den 15. März, bestehe nach derzeitigem Stand weiterhin Planungssicherheit. Geschäfte, die auf Grundlage der bisherigen Regelung eine Öffnung vorgesehen haben, können ihre entsprechenden Planungen daher zunächst fortführen. In der Mitteilung heißt es abschließend: „Unser Ziel bleibt es, für Handel und Tourismus rechtssichere und zugleich praktikable Rahmenbedingungen zu schaffen.“
