In Lübtheen, Landkreis Ludwigslust-Parchim, hat es am gestrigen Mittwoch einen größeren Polizeieinsatz gegeben. Hintergrund waren Durchsuchungsmaßnahmen im Ortsteil Jessenitz, unter anderem wegen des Verdachts des unerlaubten Waffenbesitzes sowie Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 60 Jahren alten Bewohner des Hauses mit deutscher Staatsbürgerschaft.
In einem Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat sich der Verdacht einer Infektion mit dem Blauzungen-Virus bestätigt. Es ist der erste bestätigte Nachweis des Blauzungen-Virus seit 2009. Damit verliert Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf die Blauzungenkrankheit den so genannten Freiheitsstatus. Das Verbringen der empfänglichen Tierarten sowie von Zuchtmaterial ist nun nur noch unter Auflagen möglich.
Bei einer Kuh wurden Symptome der sogenannten Blauzungenkrankheit festgestellt, woraufhin eine Blutprobe von dem erkrankten Tier zur Untersuchung eingesandt worden ist. Das Ergebnis des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) ergab den Nachweis der Infektion mit dem Blauzungenvirus. Eine Bestätigung und Serotypisierung erfolgt durch das Friederich-Loeffler-Institut (FLI).
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises LUP wurden auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen, der Bestand wurde gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt.