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Agentur für Arbeit, Kurzarbeitergeld, Mecklenburgische Seenplatte

Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden. Insgesamt ist die Inanspruchnahme im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken. Auch die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld gehen zurück. Die allermeisten Betriebe befinden sich laut Erhebungen nicht mehr in einer tiefen Krise wie zu Corona-Zeiten.
„In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie hat sich der einfache Zugang zum Kurzarbeitergeld als wahrer ‚Gamechanger‘ erwiesen. Unternehmen erhielten durch die Arbeitsagentur dringend benötigte Unterstützung, um Arbeitsplätze zu erhalten und Arbeitslosigkeit zu vermeiden“, sagt Neubrandenburgs Arbeitsagenturchef Thomas Besse. „Ich bin sicher, ohne die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wäre die Arbeitslosigkeit im Seenplattelandkreis – in der Pandemie – vermutlich deutlich höher gewesen. Und die negativen Wirkungen dieses Effekts würden wir noch heute auf dem Arbeitsmarkt spüren.“ Nach aktuellen Hochrechnungen befanden sich im Januar 2023 noch 66 Mitarbeitende aus zehn Unternehmen in Kurzarbeit. „Das ist kein Vergleich zu den Höhepunkten während der Corona-Pandemie, als meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mai 2020 Kurzarbeitergeld-Anträge für 25.000 Beschäftigte zu entscheiden hatten“, erinnert sich der Arbeitsagenturchef.
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