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Copyright Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Zum Jahreswechsel passt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg die Erreichbarkeit einzelner Bereiche der Stadtverwaltung an.

KfZ-Zulassung und Bürgerbüro

An den fünf Werktagen rund um den Jahreswechsel – 22. und 23. Dezember, 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar – sind die Mitarbeitenden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Standesamt

Das Standesamt ist an vier Werktagen – 22. und 23. Dezember sowie 29. und 30. Dezember – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle ist am 22. und 23. Dezember sowie am 29. und 30. Dezember vorzugsweise nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Freitags findet keine Sprechzeit statt.

Damit sollen Wartezeiten vermieden und ein reibungsloser Ablauf für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Die Stadt bittet freundlich darum, Termine vorab zu buchen und nicht ohne Termin ins Rathaus zu kommen.

Die Terminbuchung ist online unter www.neubrandenburg.de/terminvergabe oder telefonisch unter 0395 555-0 möglich.

Öffnungszeiten der Kultureinrichtungen

Auch die städtischen Kultureinrichtungen passen ihre Öffnungszeiten über den Jahreswechsel an. Die Kunstsammlung und das Regionalmuseum sind regulär noch bis zum 23. Dezember geöffnet. Nach den Weihnachtsfeiertagen stehen beide Häuser vom 26. bis 29. Dezember für Besucherinnen und Besucher offen. Ab 2. Januar 2026 nehmen die Einrichtungen wieder ihren regulären Betrieb auf.

Die Regionalbibliothek bleibt ebenfalls bis zum 23. Dezember geöffnet. Zwischen den Feiertagen können Nutzerinnen und Nutzer die Bibliothek am 29. und 30. Dezember besuchen. Ab 2. Januar 2026 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.