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Briefwahl, Bundestagswahl, Landesamt, Mecklenburg-Vorpommern

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. In diesem Zusammenhang informiert das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV) über die Möglichkeiten der Briefwahl. Aufgrund der verkürzten Fristen sollten Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, sobald wie möglich ihren Wahlschein beantragen.
Bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, können die Wahlscheine bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde beantragt werden. Detaillierte Informationen zur Beantragung und Durchführung der Briefwahl finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für innere Verwaltung: www.laiv-mv.de/Wahlen
Wahlportal 2025
Sie finden unter dem Thema Bundestagswahl auf der Internetseite des Landkreises aktuelle Informationen zur Wahl. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Wahlportal 2025: https://geoport-lk-mse.de/mp/p3/wahlportal. Hier sind die Wahlkreisgrenzen, die den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte betreffen, die Standorte der Urnen- und Briefwahllokale sowie ein Muster des Stimmzettels übersichtlich dargestellt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Durch die verkürzten Fristen wird mit einer höheren Wahlbeteiligung in den Wahllokalen gerechnet. Aus diesem Grund ist Ihre Mithilfe in einem Wahlvorstand besonders wichtig, um einen reibungslosen Ablauf der Bundestagswahl zu gewährleisten. Die Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet:
– Wahlvorstehende: 35 €
– Beisitzende: 25 € (in einigen Gemeinden höher)
Neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von erfahrenen Teams unterstützt und geschult. Zu den Aufgaben gehören u.a.:
– Überprüfung der Wahlberechtigungen
– Ausgabe der Stimmzettel
– Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Wenn Sie sich für das Ehrenamt des Wahlhelfers oder der Wahlhelferin interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihre Amts- oder Gemeindeverwaltung.