Am 25. Mai findet im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Stichwahl zum Landrat statt. Sollten Wahlbenachrichtigungen verloren gegangen sein, möchte Kreiswahlleiter Martin Borchert folgenden Hinweis geben:
Eine Wahlbenachrichtigung ist zur Stimmabgabe im Wahllokal nicht zwingend erforderlich. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand hat oder verloren hat, kann trotzdem wählen gehen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt.
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