Schlagwörter
Liste, Mecklenburg-Vorpommern, Orte, Sonderöffnungszeiten, Tourismus

Mit dem Öffnungszeitengesetz und der ergänzenden Öffnungszeitenverordnung hat Mecklenburg-Vorpommern für seine von Tourismus geprägten Orte neue, einheitliche Regelungen geschaffen, wann Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist heute, nach einer einjährigen Übergangsregelung, eine Änderung der Öffnungszeitenverordnung in Kraft getreten. Die Änderung legt fest, für welche Orte die Öffnungszeitenverordnung künftig gilt.
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