Schlagwörter
Aufhebung, Überwachungszone, Geflügelpest, Mecklenburgische Seenplatte, Schwarz

Die mit Tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 28.01.2026 festgelegte Überwachungszone um den Ausbruchsort der Geflügelpest in der Gemeinde Schwarz wurde zum 01.03.2026 aufgehoben.
Aufgrund des Nachweises des hochpathogenen Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Schwarz wurde am 28.01.2026 die Geflügelpest amtlich festgestellt. Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2020/687 wurde um den Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km festgelegt. Mit Allgemeinverfügung vom 19.02.2026 wurde die Schutzzone um den Ausbruchsort aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Nach Erlöschen des Ausbruchs und Ablauf der Fristen ist jetzt die Verfügung für die Überwachungszone aufzuheben.
Auf der Internetseite des Landkreises ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter »Tierseuchen« bekannt gemacht worden.