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Ausbruch, Geflügelpest, Mecklenburgische Seenplatte, Schwarz

In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Schwarz wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus, Subtyp H5N1 durch virologische Untersuchung nachgewiesen. Damit wurde am 28. Januar der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte amtlich festgestellt. Auf Grundlage der Feststellung wurden durch den Landkreis alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften festgesetzt.
Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung einer Schutzzone von 3 Kilometern und einer Überwachungszone von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des LK MSE umgesetzt.
In der Schutzzone befinden sich 40 Tierhalter mit ca. 221.583 Stück Geflügel, dabei handelt es sich neben dem betroffenen Betrieb um drei weitere große Geflügelbetriebe und 36 Privathaltungen. Auch die Tiere in den Privathaltungen müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden.
In der Überwachungszone befinden sich insgesamt 275 Halter mit 308.399 Stück Geflügel, darunter sind 8 Anlagen mit je über 5.000 Stück Geflügel, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden. Auch in dieser Zone müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere aufstallen.
Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden.
Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter „Tierseuchen“ bekannt gemacht worden. Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Das erlassene Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis mit 5000 und mehr Tieren besteht weiterhin. Dieses soll helfen, das Eintragsrisiko des Geflügelpestvirus in die Anlagen zu minimieren. Alle weiteren Biosicherheitsmaßnahmen sind dabei selbstverständlich nicht zu vernachlässigen.