Schlagwörter

, , , , ,

Schülerinnen und Schüler, die nach der Schule beabsichtigen eine schulische Ausbildung zu beginnen bzw. die bereits eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, Neu- bzw. Wiederholungsanträge für das Schuljahr 2025/2026 beim Amt für Ausbildungsförderung abzufordern. BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das neue Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden.

Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des/der Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben.

Fortzubildende, die z.B. einen Abschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt anstreben, können Leistungen der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG = „Meister-BAföG“) beantragen.

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zuständig, in dessen Bezirk der Fortzubildende seinen ständigen Wohnsitz hat.

Unter den Rufnummern 0395 / 57087 5673 und 0395 / 57087 2339 erreichen Sie die entsprechenden Mitarbeiterinnen des Landkreises. Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auch auf den Internetseiten www.bafoeg.de und www.aufstiegs-bafoeg.de.