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Am vergangenen Sonnabend ist es gegen 22.45 Uhr in der Neubrandenburger Oststadt zu einer Raubstraftat gekommen. Zwei der Tatverdächtigen wurden im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen festgenommen und kamen am Folgetag in Untersuchungshaft.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der 18-jährige Geschädigte unter einem Vorwand in die Wohnung eines der Täter gelockt. Dort wurde er mit körperlicher Gewalt sowie unter Nutzung einer Schreckschusswaffe zur Herausgabe seines Handys und seiner EC-Karte gezwungen. Der 18-Jährige erlitt Verletzungen im Bereich der Rippen und im Gesicht und wurde anschließend im Klinikum Neubrandenburg behandelt. Durch umgehend eingeleitete polizeiliche Maßnahmen konnten die drei Tatverdächtigen im Bereich der Oststadt festgestellt und festgenommen werden. Dabei handelt es um zwei Männer im Alter von 24 und 25 Jahren sowie um eine 14-jährige Jugendliche.

Neben den Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg waren Einsatzkräfte des Polizeireviers Friedland und des Kriminaldauerdienstes Neubrandenburg im Einsatz. Die Schreckschusswaffe und die geraubten Gegenstände konnten im Rahmen einer Durchsuchung gefunden und sichergestellt werden. Darüber hinaus standen die drei Beschuldigten offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Da die daraufhin durchgeführten Vortests positiv auf Amphetamine verliefen, erfolgte bei den volljährigen Tätern eine Blutprobenentnahme.

Richterin ordnet Untersuchungshaft an

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellte am Sonntag Haftantrag beim Amtsgericht. Die diensthabende Richterin ordnete Untersuchungshaft gegen die beiden Männer an. Die 14jährige Mittäterin wurde noch am Morgen nach der Tat dem Jugendamt übergeben. Es stellte sich heraus, dass sie zuvor aus einer Betreuungseinrichtung vermisst gemeldet worden war.

Gegen das Trio wurden Strafverfahren u. a. wegen Räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Gefährlicher Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an.