Schlagwörter
Mecklenburg-Vorpommern, Regelungen, Schulbesuch, Verkehr, Warnstreiks

Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin. Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind damit entschuldigt.
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