Schlagwörter
Alkohol, Binnenmüritz, Bootsführer, Mecklenburgische Seenplatte, Röbel, Seefest
Am 19. Juli gegen 23.50 Uhr kontrollierte eine Bootsstreife der Warener Wasserschutzpolizei im Rahmen des Röbeler Seefestes ein mit zwei Personen besetztes kleines Schlauchboot, welches ohne vorgeschriebene Beleuchtung auf der Binnenmüritz unterwegs war. Während der Kontrolle des führerscheinfreien Bootes (vier PS) bemerkten die Beamten, dass der Bootsführer (männlich, 47 Jahre, LK MSE) alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,64 Promille.
Da der Bootsführer das Boot nicht mehr führen durfte, mussten die beiden Insassen und das Schlauchboot zum nahegelegenen Bootshafen gebracht werden. Es wurde eine Blutprobenentnahme bei dem Bootsführer angeordnet sowie eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt. Des weiteren muss sich der Bootsführer wegen des unbeleuchtet geführten Bootes verantworten (Ordnungswidrigkeit nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung).
