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Aufgrund der Trockenheit der letzten Wochen musste am heutigen Mittwoch für die Wälder rund um die Müritz die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen werden. Nach den Wetterprognosen ist damit zu rechnen, dass die angespannte Gefahrenlage auch über die Osterfeiertage anhält.

Das Forstamt Mirow ruft alle Bewohner und Gäste der Region dazu auf, in den Wäldern besondere Vorsicht walten zu lassen und insbesondere folgende Regeln einzuhalten:

– Das Rauchen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 50 Metern vom Wald ist verboten.
– Das Anzünden von Feuer sowie das Grillen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 50 Metern vom Wald ist verboten.
– Das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen aller Art ist nur dem Waldbesitzer, dem Jagdausübungsberechtigten oder ihren Beauftragten gestattet. Beim Abstellen von Fahrzeugen im oder am Wald ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug nicht über leicht brennbarem Material wie z. B. trockenem Gras oder trockenem Reisig abgestellt wird. Waldwege dürfen für die Feuerwehren nicht versperrt werden.
– Das Zelten im Wald sowie das Abstellen von Wohnmobilen oder Wohnwagen ist untersagt.

Waldbesitzer sind aufgefordert, ihren Wald bei ausgelösten Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 regelmäßig auf Gefahrenquellen zu kontrollieren und solche umgehend zu beseitigen. Wird ein Waldbrand entdeckt, ist über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr zu alarmieren. Die Forstbehörde setzt auf das Verantwortungsbewusstsein und die Achtsamkeit jedes Einzelnen, macht jedoch auch darauf aufmerksam, dass ein Verstoß gegen die Waldbrandschutzverordnung mit Geldbußen von bis zu 75.000 Euro geahndet werden kann.