Schlagwörter

Am gestrigen Sonntagführten Beamte der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Waren Bootskontrollen u.a. auf der Müritz durch. Gegen 18 Uhr wurde bei einer Überprüfung eines 5-m-Sportbootes festgestellt, welches auf der Binnenmüritz unterwegs war, dass der Bootsführer alkoholisiert ist. Ein Vortest ergab einen Atemalkoholwert von ca. 2,8 Promille. Eine Blutprobenentnahme bei dem Bootsführer wurde angeordnet und gleichzeitig eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
Der verantwortliche Bootsführer aus Sachsen durfte das Sportboot nicht mehr weiter steuern. Die Beamten stellten den Bootsführerschein sicher. Die Wasserschutzpolizei weist noch einmal daraufhin, dass auch im privaten Sportbootverkehr die 0,5-Promille-Regel gilt. Wird ein Alkoholwert von 1,1 Promille und mehr beim Führen eines Wasserfahrzeuges festgestellt, besteht außerdem der Verdacht einer Straftat.