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Ernst August von der Wense

Mich hat heute ein längliches „Hinweisschreiben“ des Schweriner Innenministeriums an die Kommunen im Land erreicht. Das Papier betrifft das auch in Neustrelitz heiß diskutierte Thema Verkehrssicherungspflicht bei Badestegen. In dessen Kontext ist bekanntlich die Stadtvertretung gegen die Verwaltung mit Bürgermeister Andreas Grund an der Spitze vor das Verwaltungsgericht in Greifswald gezogen (Strelitzius berichtete). Dem Stadtparlament war aus dem Rathaus unter anderem die Zuständigkeit in der Sache abgesprochen worden. Die Verhandlung vor der Kammer steht noch aus.

„Unser Beschluss zu den Badestegen beachtet genau diese Hinweise“, kommentiert Stadtpräsident Ernst Augst von der Wense auf meine Anfrage die heutige Mitteilung aus der Landeshauptstadt. „Der Bürgermeister unterstellt, dass die Rechtsprechung vorgibt, dass sich die Badegäste jeglicher Eigenverantwortung entziehen können.
Wie auch von uns argumentiert, stellt das Innenministerium fest, dass all die immer wieder zitierten Urteile überhaupt keine Rückschlüsse auf Verflichtungen der Stadt zulassen. Aus der Rechtsprechung lassen sich insbesondere auch keine Vorgaben zu Badesaufsichten und Geländern entnehmen.“

Es sei immer der Einzelfall und die Frage zu betrachten, welche Erwartung der Nutzer berechtigterweise haben kann, hebt Rechtsanwalt von der Wense hervor. Die jeweilige Situation sei zu werten, zu gewichten und ins Verhältnis zu setzen. Der Stadtpräsident zusammenfassend: „Das haben wir in unserem Beschluss sehr ausführlich getan. Ergebnis: Kein Mensch erwartet in Klein Trebbow, in Fürstensee und in Prälank eine Badeaufsicht. Mehr Geländer als aktuell vorhanden sind auch nicht notwendig; sie sind in den konkreten Fällen sogar schädlich, weil sie – statt von Sprüngen abzuhalten – Jugendliche zu Sprüngen geradezu provozieren.“ Für Interessenten hänge ich das Hinweisschreiben an: