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Die in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte flächendeckend eingeführte Kurabgabe lässt einzelne Touristiker offenbar nicht ruhen. Heute ist mir ein Papier des Gewerbevereins Wesenberg auf den Tisch gekommen, in dem rechtliche Bedenken gegen die Abgabesatzung erhoben werden. Warum das jetzt, knapp vier Wochen nach Inkrafttreten und nach rund zweijähriger Diskussion und Vorbereitung passiert, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich will das auch nicht kommentieren. Wobei sich die Anmerkungen zumindest nicht gegen die Abgabe an sich richten, sondern im Namen der Rechtssicherheit vorgetragen werden. Es gelte, die Satzung von „Fallstricken“ zu heilen, hieß es gegenüber Strelitzius.

Ich habe mit Enrico Hackbarth, Geschäftsführer der Touristik GmbH der Kleinseenplatte, dem Wesenberger Bürgermeister Steffen Rißmann und der Leitenden Verwaltungsbeamtin im Amt Kleinseenplatte, Karola Kahl gesprochen. Alle drei erklärten übereinstimmend, dass die Satzung zu hundert Prozent durch das Kommunalabgabengesetz gedeckt sei und sich im Übrigen an den seit Jahr und Tag überall im Land gültigen Satzungen orientiere. So gestatte der Gesetzgeber ausdrücklich auch dem Staatlich anerkannten Erholungsort, und nicht nur dem Kurort, eine Kurabgabe zu erheben. Beide seien diesbezüglich gleichgestellt.

Der Gewerbeverein hingegen sieht für seine touristisch tätigen Mitglieder die Gefahr, dass diese sich bei Einziehung einer Kurabgabe der „Täuschung“ und „Irreführung“ des Gastes schuldig machen. Es wurde nachgezählt: Mehr als 50 Mal tauche in der Satzung Kurabgaben, Kurkarte, kurabgabepflichtig, Kurabgabensätze, Kurabgabensatzung auf, aber nur einmal Staatlich anerkannter Erholungsort.

Moniert werden außerdem aus Sicht des Vereins fehlende Vertragsbeziehungen zwischen Kommune und Touristikern. Schließlich würden schlichte Beherberger „wider Willen“ auch noch in den Rang von Reiseveranstaltern erhoben, weil die von ihnen ausgegebene Kurkarte unter anderem die kostenlose Nutzung des Kleinseenbusses ermögliche.

„Auch wenn ich kein Jurist bin, habe ich den Eindruck, dass hier Rechtsfragen unzulässig miteinander vermengt werden“, kommentierte Bürgermeister Steffen Rißmann. Die Beziehungen zwischen Kommune und touristischen Anbietern seien durch die Satzung klar geregelt. „Natürlich sind wir für Anregungen immer dankbar“, so das Stadtoberhaupt. Auch Karola Kahl betonte, dass bei Unklarheiten oder Hinweisen ihre Behörde jederzeit ansprechbar sei. Enrico Hackbarth, studierter Tourismusexperte auf der Wesenberger Burg, war bereits im vergangenen Jahr in Sachen Kurabgabe, es gibt tatsächlich im Kommunalrecht keinen anderen Begriff, mit dem Gewerbeverein im Gespräch und setzt es bei Bedarf gern fort.