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Ich habe mich in den mehr als 40 Jahren als Journalist immer an die Stallorder gehalten, nicht gegen Kollegen zu ätzen. Auch wenn das zunehmend schwerer fällt, der Berufszweig verkommt im Auflagenkampf, mit Ausnahmen. Aber als Strelitzius muss ich doch mal eine kritische Anmerkung absondern, und das ganz unerschrocken gegen keine Geringeren als die Schreiber vom “Spiegel”. In dem von mir sehr geschätzten Magazin ist nämlich jüngst zu lesen, dass Corona-Schnelltests bislang nur von “medizinischem Fachpersonal” durchgeführt werden durften. Nun könnten auch Apotheken und Zahnarztpraxen testen.

Mit Apothekern kenne ich mich nicht so aus. Bereits 1815 sind aber die ersten Zahnärzte vor der Medizinalexaminationskommission in Neustrelitz geprüft und dem medizinischen Personal zuerkannt worden, wie ich auf Anfrage erfuhr. Nun galt das zwar damals nur für Mecklenburg-Strelitz, dürfte aber inzwischen auch über die Grenzen des Großherzogtums hinaus anerkannt sein. Bei Risiken und Nebenwirkungen kann man sich also getrost auch an seinen Zahnarzt wenden, an seinen Apotheker ja ohnehin, wie uns von der Werbung eingebläut ist. Ich habe mal ohne Not bei meinem Dentisten angefragt: Corona-Test, kein Problem.

Aus dem Mecklenburg-Strelitzer Staatskalender