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Das Romantik Hotel Gutshaus Ludorf an der Müritz. Foto: Hotel

Die Betreiber touristisch genutzter Schlösser und Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern wünschen sich eine Aufhebung der Tourismussperre zum frühesten vertretbaren Zeitpunkt und eine Diskussion über Entschädigungen sowie schnellere finanzielle Hilfen. Die 350 touristisch genutzten Gutshäuser in Mecklenburg seien für den ländlichen Raum als Arbeitgeber mittlerweile enorm wichtig geworden, heißt es in einem Strelitzius zugeleiteten Positionspapier. Sie seien oftmals der einzige Arbeitgeber im Dorf und außerdem Auftraggeber für eine ganze Reihe Subunternehmer.

Aus Sicht der zumeist kleineren Betriebe in Gutshäusern und Schlössern wäre eine mittelfristige Schließung bis zum Sommer oder darüber hinaus fatal. Durch den kompletten Einbruch der Einnahmen in der anlaufenden Saison ist den meisten der Häuser bereits jetzt ein existenzieller Schaden entstanden. Weggefallen sind nicht nur die Buchungen der Touristen, sondern auch die Veranstaltungen wie Hochzeiten und Firmentagungen. Dieser Ausfall betrifft das gesamte Geschäftsjahr, da in der Saison insbesondere die Löhne für die buchungsschwachen Zeiten von Anfang Oktober bis Mitte März erwirtschaftet werden.

Kurzarbeit große Herausforderung

Eine große Einschränkung bedeutet die Situation für die Mitarbeiter. Sie befinden sich fast vollständig in Kurzarbeit 0 und müssen mit 60 bzw. 67 Prozent der Bezüge auskommen – in den unteren Tarifgruppen eine große Herausforderung. Zusätzlich unter Druck geraten die Betriebe durch die laufenden Kosten, wie Kredite und Pacht. Durch erste Hilfszusagen konnte der unmittelbare Druck mit Einschränkung abgemildert werden. Allerdings sind nach Aussagen der Banken erste tatsächliche Hilfen nicht vor Mai zu erwarten. Auch das Kurzarbeitergeld hilft, allerdings muss es vorfinanziert werden und macht dadurch eine monatliche Liquidität nötig, die in der gegenwärtigen Situation nur durch Rücklagen oder kurzfristige Kredite aufzubringen ist.

Aktuell fehle bei der Arbeitsagentur offensichtlich sogar die erforderliche Software, so dass Anträge auf Kurzarbeit derzeit gar nicht im System bearbeitet werden können, heißt es weiter. Bisher überhaupt nicht geregelt sei der komplette Einkommensausfall der Eigentümer der meist als GbR oder Personengesellschaft geführten Gutshäuser. Diese haben ihr Einkommen bisher aus den Einnahmen der Betriebe bestritten, die jetzt komplett wegfallen. Auf Kurzarbeitergeld haben sie keinen Anspruch. Auch hier müsse es eine Regelung geben.

Deutliche Auswirkungen auf 2021

„Durch unser saisonbedingtes Wirtschaften wird die Krise deutliche Auswirkungen auch auf das Jahr 2021 haben. Denn in der Saison 2020 sichern wir den Fortbestand und die Bezahlung der Mitarbeiter im Winter 2020/21. Kein anderer Wirtschaftszweig ist von der Corona-Krise so betroffen wie der Tourismus. Wir als Betreiber*innen touristisch genutzter Gutshäuser tragen mit anderen Tourismus-Unternehmer*innen damit einen großen Teil der wirtschaftlichen Last, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verursacht werden. Das tun wir gern, da wir uns in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung sehen“, wird in dem Dokument hervorgehoben. „Allerdings wünschen wir uns eine Diskussion über mögliche finanzielle Hilfen. Denn nur so können wir unser Ziel erreichen, dass gesunde und florierende Unternehmen ihre Arbeit mit Engagement und Einsatz nach der Krise wieder aufnehmen können und so die Arbeitsplätze im Bereich des Tourismus im ländlichen Raum, insbesondere in den Gutsdörfern, langfristig sichern können.“

Aufgrund dieser Situation sind folgende Maßnahmen für uns wichtig, heißt es zusammenfassend:

•Die ständige kritische Bewertung des Ist-Zustands und eine Lockerung der Tourismussperre zum frühsten vertretbaren Zeitpunkt, entgegen den Äußerungen von Kollegen, die bestehende Sperre vorausgreifend zu verlängern.

•Von uns aus wäre es denkbar, verschiedene Schritte zu unternehmen, um das Risiko einer Infizierung der Gäste und des Personals mit dem Corona-Virus zu minimieren. Dazu gehören zum Beispiel vorerst Verzicht auf Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, ein Verzicht auf alle Buffetsituationen (Frühstück, Grillen), sowie eine Reduzierung der Plätze in Restaurants, um den Abstand zwischen den Tischen zu vergrößern. Selbstverständlich werden alle geltenden und neu erlassenen Hygienestandards umgesetzt.

•Wir brauchen dringend zeitnahe liquiditätsstützende Maßnahmen. Ob und in welchem Umfang die derzeit zugesagten Maßnahmen diesen Zweck erfüllen, ist leider noch immer nicht absehbar. Dringend notwendig ist eine Diskussion über eine Entschädigung der Unternehmen und Branchen, die wie die Hotellerie und Gastronomie die wirtschaftliche Last dieser Maßnahmen vorrangig tragen. Der im einzelnen Unternehmen entstandene Schaden kann durch nachgewiesene Buchungsausfälle und einer Schätzung auf Grundlage der mittleren Auslastung in der Vergangenheit nachgewiesen werden.

Das Positionspaier ist gezeichnet von Manfred Achtenhagen, Vorsitzender des Vereins der Schlösser, Guts- und Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern e.V., Inhaber Gutshaus Ludorf, Mario Reincke, Hoteldirektor Schlosshotel Wendorf sowie Bettina Buschow und Patrick Oldendorf, Inhaber Gutshaus Lexow.