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Während die Behörden noch an hieb- und stichfesten Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Strasener und dessen Lebensgefährtin als Grundstücksbesitzerin feilen, setzt der seine Auffassung von Recht offenbar ungerührt weiter in die Tat um. Nachdem er im November einen öffentlichen Gehweg gesperrt hatte (Strelitzius berichtete), hat er nun dem Augenschein nach weitere Einfriedungsmaßnahmen begonnen, um das von ihm beanspruchte Stück endgültig „heimzuholen“. Ein Nachmessen soll ergeben haben, dass sich der Gehsteig in diesem Bereich tatsächlich auf dem privaten Gelände befindet.
Hintergrund der skurrilen Sperr-Aktion ist nach mir vorliegenden Informationen ein seit langem schwelender Nachbarschaftsstreit, der auch schon den Zugang zur Großen Flake zum Gegenstand hatte. Die Anlieger hatten es sich trotz Verbots ihres Nachbarn nicht nehmen lassen, den Bürgersteig auch zu benutzen.
Meine Nachfrage im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte hat lediglich ergeben, dass die Verfahren gegen das eigenmächtig handelnde Strasener Paar laufen. Ganz offensichtlich wollen die Behörden in dem schwierigen Fall, involviert sind auch der Landkreis und die Polizei, noch nicht die Karten auf den Tisch legen.
Einstweilen ist durch den Straßenraum einschränkende Absperrmaßnahmen (siehe Foto) lediglich gewährleistet worden, dass der okkupierte Abschnitt trotzdem von Fußgängern passiert werden kann. Auf der anderen Straßenseite ist kein Gehsteig vorhanden. Die jetzt erfolgte Einengung der zumindest in der Saison stark befahrenen Straße unmittelbar vor einer nicht einzusehenden Kreuzung gefährdet aber nun den Kraftfahrzeugverkehr. Bleibt im Interesse der Allgemeinheit zu hoffen, dass die Posse bald ein Ende hat.
Schmidt Andreas sagte:
Vorher hatten die Nachbarn wohl den Gemeindeweg gekauft, damit er nicht mehr bauen kann. Da müssen die sich über die Retourkutsche wohl nicht wundern. Hätte ich wohl auch so gemacht, wenn es mein Grundstück wäre. Die Stadt soll da wohl fleißig mitgeholfen haben. Lief wohl alles im Geheimen ab, ohne Ortsrat und so.
Strelitzius sagte:
Wer da wem wann mit wem ein Bein gestellt hat, kann ursächlich, aber keine Entschuldigung sein, gegen geltendes Recht zu verstoßen bzw. das Recht zu Lasten der Allgemeinheit in die eigenen Hände zu nehmen.