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Meine Holde pflegt ja zu sagen, dass man sich immer zwei Mal im Leben sieht. Womit sie mal wieder einen Volltreffer gelandet hat. Denn mir ist jemand begegnet, den ich an dieser Stelle schon ein Mal verarztet hatte. Und weil das erneute Treffen von sehr unerfreulichen Umständen begleitet war, will ich hiermit zugleich eine öffentliche Warnung in die Kleinseenplatte und angrenzende Bereiche ausgeben. In einem Satz: Der Schwede ist wieder da. Oder immer noch.
Vielleicht ist er auch kein Schwede, sondern fährt nur ein irreführendes Kennzeichen spazieren. Leser meines Blogs hatten regen Anteil an meiner Schilderung im Januar genommen, wie der vermeintliche Skandinavier mit seinem Uraltauto im tiefen Winter den Berufsverkehr auf der B 198 zwischen Wesenberg und Neustrelitz so gut wie lahmlegte. Dieser Tage wurde ich nun erneut seiner ansichtig, will sagen, ich hatte die Klapperkiste auf dem Weg zur Arbeit wieder vor der Motorhaube. Inzwischen hat der Fahrzeuglenker, der nach Angaben wohlinformierter Strelitzius-Freunde in Useriner Mühle logiert, sein Tempo von 30 auf rasante 80 Stundenkilometer gesteigert. Nicht schlecht, aber bei erlaubten 100 Sachen erneut eine Zumutung.
Bei den momentanen Straßenverhältnissen kann man ja nun gefahrlos an dem motorisierten Verkehrshindernis vorbeikommen. Glaubte ich zumindest – und fuhr auf Höhe Below-Teerofen mit Tempo 115 prompt in einen Blitzer, als ich frisch eingefädelt eben das Überholtempo wieder drosseln wollte. Ich will nicht mutmaßen, dass der Schwede mit den Wegelagerern, von Unfallschwerpunkt kann ja hier keine Rede sein, unter einer Decke steckt. Aber sollte dem so sein, dann müssten sie ihren schleichenden Lockvogel fairerweise auch an den Einnahmen beteiligen. Auf jeden Fall wäre die bemerkenswerte Kooperation ganz kurz zu kommentieren: Alter Schwede!
Dr. Reinhard Wilhelm sagte:
Hallo André,
vielleicht hilfts dir ein Bisschen, wenn ich dir meine Solidarität erkläre – wegen dem kommenden Knöllchen und dem Schweden 😉
Bester Gruß
Reinhard und Co.
DirkNB sagte:
So wird es also mittlerweile auch hier üblich, eigenes getanes Unrecht durch lautstarke Ventilation und die Begründung mit nur subjektivem Unrecht anderer zu relativieren.
Erinnern wir uns also alle mal an unsere mehr oder weniger lange zurückliegenden Fahrstunden und die letzte Lektüre der StVO und umliegender Ordnungen und Gesetze und stellen im oben beschriebenen Fall fest, dass der „Schwede“ sich in der Situation nichts, aber auch gar nichts hat vorwerfen zu lassen. Auf einer Bundesstraße (wie auch weiterer, niederrangigerer Straßen) gibt es (wenn es nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist) keine Mindestgeschwindigkeit. Daneben ist die ausgewiesene erlaubte Höchstgeschwindigkeit auch keine Richtgeschwindigkeit. Dafür gibt es eigene Verkehrsschilder und Regelungen.
Andererseits gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen auch bei Überholvorgängen. Und da warst Du dann mit 115 km/h dann doch drüber. Also: Wenn man schon einen Fehler macht, und dabei erwischt wird, nicht auf andere abschieben!
Strelitzius sagte:
Sollte eigentlich lustig sein, aber es scheint einen Leser zu geben, dem sich das nicht erschließt.
DirkNB sagte:
Dito. 😉
Aber es bestätigt mal wieder einen alten Lehrsatz, den ich auch schon oft missachtete, entsprechend missverstanden wurde und auf die Schnauze geflogen bin: Ironie funktioniert im Internet nicht!